Einzelzimmer num.1 (1 person x 43.00 EUR) | 43.00 EUR |
Doppelzimmer num.2 (2 persons x 34.00 EUR) | 68.00 EUR |
Vierbettzimmer num.3 (4 persons x 25.00 EUR) (3 persons x 29.50 EUR) (2 persons x 38.50 EUR) | 100.00 EUR 89.00 EUR 77.00 EUR |
Erschwingliche Unterkunft in Ostrov mit gemeinsamen Sanitäranlagen und Badezimmer.
Apartment (Räume 1, 2 und 3) | ab 136.00 EUR |
Maximaler Komfort und Privatsphäre mit eigenen Sanitäranlagen und Badezimmer.
Zusatzbett | 16.00 EUR |
Klappbett in voller Größe.
Lokale Gebühren
Zum Preis vor Ort wird für jeden angefangenen Tag des Aufenthalts, mit Ausnahme des Tages des Beginns des Aufenthalts, eine ortsübliche Aufenthaltsgebühr in Höhe von 25 CZK (1 EUR)/person hinzugerechnet. Die Verordnung basiert auf § 14 des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg. über örtliche Gebühren in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „das Gesetz“ genannt).
über örtliche Gebühren"), und gemäß § 10 Buchstabe d) und § 84 Abs. 2 Buchstabe h) Gesetz Nr. 128/2000 Slg. über Gemeinden (kommunale Einrichtung).
Vorauszahlungsanweisungen
- Eine Anzahlung von 50 % des Aufenthaltspreises ist auf das Bankkonto zu überweisen
- die Anzahlung muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Unterkunftsbestätigung erfolgen, ansonsten wird die Reservierung storniert,
- zahlen Sie die Zuzahlung spätestens 5 Tage vor Anreise auf das Konto ein,
- Zur Erstellung eines Zahlungsnachweises (Rechnung) ist die Übermittlung von Kundendaten per E-Mail erforderlich.
Stornierungsbedingungen
- Wenn der Aufenthalt mehr als 14 Tage vor seiner Realisierung storniert wird, wird die Stornogebühr nicht berechnet und die Anzahlung wird auf das Konto des Absenders zurückerstattet.
- Im Falle einer Stornierung 14 Tage oder weniger vor der Durchführung des Aufenthalts wird der volle Betrag der Anzahlung für den Aufenthalt (dh 50% des Aufenthaltspreises) als Stornogebühr berechnet.
- Im Falle einer Stornierung am Tag der Unterkunft werden 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung gestellt.
Rechtsinformation
Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen.